Häftlingsfreikauf aus der DDR 1962 bis 1989
Dissertation, gefördert von der Konrad-Adenauer-Stiftung
Zwischen 1963 und 1990 kaufte die Bundesregierung 33.755 politische Häftlinge aus DDR-Gefängnissen frei. Im Gegenzug erhielt die DDR Waren und Valuta im Wert von rund 3,5 Milliarden D-Mark. Die geheim gehaltenen Verhandlungen wurden zwischen beauftragten Anwälten geführt, so dass Details dieser „Besonderen Bemühungen der Bundesregierung im humanitären Bereich“ erst nach der Wende an die Öffentlichkeit gelangten.
Eine monografische Gesamtdarstellung des Häftlingsfreikaufs liegt bisher nicht vor. Auf Basis der West- und Ostüberlieferung sowie der Befragung von Zeitzeugen konzentriert sich die Untersuchung auf folgende drei Bereiche: Erstens auf die Frage, wann, wie und unter welchen historischen Bedingungen der Häftlingsfreikauf entstand. Zweitens soll die Institutionalisierung des Freikaufs auf West- und Ostseite untersucht werden; im dritten Teil steht schließlich die Frage des Prozedere im Vordergrund: Wer wurde freigekauft und welche Wirkung hatte der Freikauf auf ausreisewillige Bürger sowie das politische System der DDR? Die Untersuchung geht davon aus, dass der Freikauf aus der Sicht des SED-Regimes höchst ambivalent war: Einerseits ließ sich mit dem „Verkauf“ der eigenen Bürger Geld verdienen, andererseits musste man die Betreffenden aus der Haft und dann im Regelfall zum „Klassenfeind“ in den Westen entlassen. Auch für die Westseite war der Freikauf nicht unproblematisch, stand er doch stets im Spannungsfeld zwischen dem gewünschten Verhandlungserfolg und der Maxime der Staatsräson, dass der Staat nicht erpressbar sein dürfe.
Somit trägt die Untersuchung des Häftlingsfreikaufs nicht nur zur Aufarbeitung und Erinnerung an die Praktiken der SED-Diktatur bei, sondern beleuchtet auch ein Kapitel der Geschichte der deutsch-deutschen Beziehungen, das in der Forschung bisher vernachlässigt wurde.